Feiertagsverschlüsse rund um das Neue Jahr 2025/2026

Feiertagsverschlüsse rund um das Neue Jahr 2025/2026
Schließzeiten über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage 2025/2026
Rundschreiben der Kreisverwaltung Steinfurt
15. Dezember 2025
Die Kreisverwaltung Steinfurt bleibt über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage zehn Tage lang geschlossen. Die Schließung beginnt am 24. Dezember 2025 und dauert bis zum 2. Januar 2026 an. Auch das Kunsthaus Kloster Gravenhorst in Hörstel passt in dieser Zeit seine Öffnungszeiten an.
Sämtliche Außenstellen, darunter die Zulassungsstellen in Rheine, Steinfurt und Tecklenburg, bleiben vom 24. Dezember 2025 bis zum 2. Januar 2026 geschlossen. Die Leitstelle des Kreises ist jedoch rund um die Uhr durchgehend erreichbar. Bestimmte Notdienste bleiben während der Schließzeit telefonisch erreichbar.
Das Kunsthaus Kloster Gravenhorst hat am 24., 25., 29. und 31. Dezember 2025 geschlossen. An den Tagen des 26. und 28. Dezember öffnet es von 11:00 bis 18:00 Uhr. Das Jugendamt des Kreises Steinfurt bleibt zudem am 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 geschlossen. Bei dringenden Kinderschutzfällen ist das Amt unter der Nummer +49 2551 69-1115 zwischen 8:00 und 16:30 Uhr erreichbar. Die Kinderschutz-Hotline der Evangelischen Jugendhilfe Münsterland steht unter +49 5459 98360 weiterhin zur Verfügung. Die Fahrzeugzulassung bleibt während der Schließzeit über das Online-Portal i-Kfz nutzbar.
Die Kreisverwaltung Steinfurt und ihre Dienststellen nehmen den regulären Betrieb am 3. Januar 2026 wieder auf. Das Kunsthaus Kloster Gravenhorst öffnet nach den planmäßigen Feiertagsschließungen am 1. Januar 2026 wieder seine Türen. Notdienste und die Online-Fahrzeugzulassung bleiben während der gesamten Zeit verfügbar.

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