03 April 2026, 08:05

EU-Verbot für Begriffe wie "vegetarischer Speck" – doch CDU bleibt gespalten

Ein Teller mit Tomaten- und Gurkenscheiben, die wie eine Wurst angeordnet sind.

EU-Verbot für Begriffe wie "vegetarischer Speck" – doch CDU bleibt gespalten

Das Europäische Parlament hat beschlossen, fleischbezogene Bezeichnungen für vegetarische Produkte einzuschränken. Begriffe wie "vegetarischer Speck" oder "Tofu-Schnitzel" dürfen in den EU-Mitgliedstaaten künftig nicht mehr verwendet werden. Ein 2026 ausgehandelter Kompromiss erlaubt jedoch weiterhin allgemeine Formulierungen wie "Gemüseburger" oder "Soja-Wurst".

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Die Entscheidung traf in den Reihen der deutschen Christdemokraten auf geteilte Zustimmung: Vier Abgeordnete stimmten für das Verbot, 17 lehnten es ab. Diese Uneinigkeit spiegelte die innerparteilichen Spannungen zu dem Thema wider.

Die Debatte um die Namensgebung hat historische Wurzeln. Schon 1915 entwickelte Konrad Adenauer, eine prägende Figur der Christlich Demokratischen Union (CDU), eine pflanzliche Wurst. Als Kölner Stadtrat wollte er damit in Zeiten der Knappheit erschwingliches Pflanzenprotein in die Ernährung einbringen. Sein Produkt enthielt jedoch noch Fleischanteile und war somit nicht rein vegetarisch – zudem scheiterte es kommerziell.

Im aktuellen Streit betonte Friedrich Merz, der heutige CDU-Vorsitzende, klar: "Wurst ist nicht vegan." Seine Aussage unterstrich die traditionelle Haltung der Partei in der Fleischterminologie. Trotz des Beschlusses wird es einige Zeit dauern, bis sich die Änderungen in den Supermarktregalen widerspiegeln.

Der EU-Kompromiss erlaubt zwar generische Begriffe wie "Gemüseburger", verbietet aber konkrete Fleischbezugnahmen für pflanzliche Alternativen. Die deutschen Christdemokraten zeigten sich in der Frage gespalten. Die neuen Regeln werden schrittweise mit der Aktualisierung der Etiketten eingeführt.

Quelle