Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug durch gefälschte ETA-Website für Großbritannien-Reisen
Lea WagnerBielefelder Paar entgeht knapp Betrug durch gefälschte ETA-Website für Großbritannien-Reisen
Ein Paar aus Bielefeld entging im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine gefälschte ETA-Website. Die beiden hatten im Internet nach Möglichkeiten gesucht, ihre britische Reiseerlaubnis zu beantragen. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Risiken durch betrügerische Websites, die gezielt Reisende ins Visier nehmen.
Das Paar begann mit der Antragstellung, nachdem es über eine Suchmaschine auf die Seite gestoßen war. Wie verlangt, gaben sie ihre persönlichen Daten sowie die Kreditkarteninformationen ein. Als sie zum Bezahlvorgang gelangten, stieg die Gesamtgebühr plötzlich auf etwa 240 Euro – ein Vielfaches der offiziellen Gebühr von 18,50 Euro.
Misstrauisch wegen der unerwartet hohen Summe, verweigerten sie die Freigabe der Zahlung. Ihre Bank sperrte daraufhin die Kreditkarte, um mögliche betrügerische Transaktionen zu verhindern. Am 13. März 2026 erstattete das Paar schließlich Online-Anzeige bei der Polizei.
Seit der Einführung des Electronic Travel Authorisation (ETA)-Systems durch Großbritannien vor fast einem Jahr warnen Behörden wiederholt vor gefälschten ETA-Websites. Alle legitimen Anträge müssen über das offizielle Portal der britischen Regierung unter https://www.gov.uk/eta eingereicht werden. Auch die Verbraucherzentrale Deutschland gibt Tipps, wie man betrügerische Seiten erkennt.
Durch ihr schnelles Handeln konnte das Paar den Betrugsversuch vereiteln, bevor Geld verloren ging. Der Fall dient als Mahnung, dass Reisende für ETA-Anträge ausschließlich das offizielle britische Regierungsportal nutzen sollten. Die Verbraucherzentrale bietet weiterhin Hilfestellung, um ähnliche Betrugsmaschen zu vermeiden.






