Zwei Kundgebungen in Gelsenkirchen verlaufen weitgehend friedlich – Polizei greift bei Einzelfällen ein
Lea WagnerZwei Kundgebungen in Gelsenkirchen verlaufen weitgehend friedlich – Polizei greift bei Einzelfällen ein
Die Polizei in Gelsenkirchen begleitete am 19. August 2025 zwei getrennte öffentliche Versammlungen. Beide Veranstaltungen verliefen weitgehend ohne größere Störungen, wobei Beamte jedoch einige Vorfälle registrierten. Die Behörden betonten, sie hätten den Fokus auf die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung gelegt, ohne das Recht auf Versammlungsfreiheit einzuschränken.
Die erste Kundgebung, organisiert von der rechtspopulistischen AfD, fand von 15:00 bis 18:00 Uhr auf dem Heinrich-König-Platz statt. Rund 200 Personen nahmen teil. Während der Veranstaltung wurde ein 32-jähriger Mann angezeigt, weil er verbotene Symbole zeigte, die nach deutschem Recht nicht erlaubt sind. Zudem erließ die Polizei gegen eine weitere Person ein Platzverweis.
Eine zweite Versammlung, ausgerichtet von der lokalen Gruppe AUF Gelsenkirchen, hatte bereits früher auf dem Neumarkt stattgefunden. Von 14:00 bis 17:00 Uhr versammelten sich dort etwa 120 Teilnehmer. Im Anschluss erstatteten die Beamten wegen Körperverletzung Anzeige gegen einen 22-Jährigen, der im Zusammenhang mit der Kundgebung stand.
Die Polizei überwachte beide Veranstaltungen eng und sorgte durchgehend für Sicherheit. Im Nachgang bewerteten die Behörden den Einsatz als gut koordiniert und erfolgreich. Die Operation endete mit zwei Strafanzeigen und einem Platzverweis. Die Verantwortlichen betonten erneut ihre Pflicht, die Meinungsfreiheit zu schützen und gleichzeitig strafbare Handlungen zu verhindern. Beide Versammlungen blieben im geplanten Zeitrahmen und verliefen ohne größere Zwischenfälle.






