Windpark in NRW: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten von Drachenfliegern
Lara LangeDrachenflieger-Gleiter scheitern mit Eilantrag gegen neue Windräder - Windpark in NRW: Gericht gibt grünes Licht trotz Protesten von Drachenfliegern
Windkraftprojekt in Nordrhein-Westfalen: Gericht weist Eilantrag eines Gleit- und Drachenfliegerclubs ab
Ein Gleit- und Drachenfliegerclub in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies einen Eilantrag des Vereins ab und urteilte, dass die geplanten Windräder keine erhebliche Gefahr für die Aktivitäten des Clubs darstellen. Damit kann das Projekt wie vorgesehen voranschreiten.
Streitpunkt war ein Windpark, der direkt südlich von Meschede entstehen soll und aus sechs Anlagen besteht. Der Club, der fast 800 Mitglieder zählt und jährlich rund 1.000 Starts verzeichnet, hatte argumentiert, die Windräder würden erhebliche Sicherheitsrisiken schaffen und den Betrieb beeinträchtigen. Sein Fluggelände gehört zu den meistfrequentierten in der Region.
Das Gericht prüfte die Bedenken, fand jedoch keine Hinweise darauf, dass die Turbinen Flüge bei geringeren Windgeschwindigkeiten gefährden würden. Bei Windstärken unter 20 km/h könnten die Aktivitäten sicher fortgesetzt werden, hoben die Richter hervor. Bei höheren Geschwindigkeiten seien die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen – etwa das aktuelle Flugverbot ab 30 km/h – bereits ausreichend, um mögliche Risiken abzuwenden.
Die Behörden betonten zudem, dass der Club am gesamten Genehmigungsverfahren beteiligt gewesen sei. Der Standort des Windparks liege in einer ausgewiesenen Energiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Da das Gericht keine existenzbedrohende Gefahr für den Verein erkannte, wurde die Klage vollständig abgewiesen.
Mit dem Urteil ist der Weg für den Bau der sechs Windkraftanlagen frei. Der Flugbetrieb des Clubs bleibt den bestehenden Windgeschwindigkeitsbeschränkungen unterworfen, die ohnehin schon Starts bei starkem Wind untersagen. Rechtliche Hürden für das Projekt gibt es damit nicht mehr.






