Polizei NRW gibt Defizite bei digitaler Barrierefreiheit zu
Die Polizei Nordrhein-Westfalen hat auf ihrer Website eingeräumt, dass sie die Standards für digitale Barrierefreiheit nur teilweise erfüllt. In einer offiziellen Stellungnahme wurden mehrere Mängel benannt, die Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen beeinträchtigen. Die Probleme wurden im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) identifiziert.
Die Website erfüllt in mehreren Bereichen zentrale Barrierefreiheitsanforderungen nicht. Videos ohne Ton verfügen weder über alternative Texte noch über Audiodeskriptionen, sodass sehbehinderte Nutzer ohne Kontext bleiben. Zwar existieren Untertitel für Videos, doch die Steuerungselemente zum Ein- und Ausschalten sind nur schlecht erkennbar.
Auch strukturelle Defizite bestehen weiter. Überschriften überspringen Hierarchieebenen und sind nicht korrekt mit den Tags h1 bis h6 ausgezeichnet. Listen werden fälschlicherweise mit div-Elementen statt mit der richtigen Listenformatierung erstellt. Die Tastaturnavigation leidet unter geringem Kontrast – die Fokusindikatoren unterschreiten das geforderte Kontrastverhältnis von 3:1.
Weitere Probleme umfassen fehlende Textalternativen für Audiodateien und unzureichend beschriftete Formularelemente. Alternativtexte für Bilder entsprechen oft nicht dem Inhalt oder sind in der falschen Sprache verfasst, was zusätzliche Hürden für Nutzer assistiver Technologien schafft.
Laut der Stellungnahme entspricht die Website nur teilweise den Vorgaben der BITV 2.0. Nutzer, die auf Screenreader, Tastaturnavigation oder alternative Texte angewiesen sind, könnten weiterhin auf Schwierigkeiten stoßen. Die Polizei hat die Mängel eingeräumt, einen Zeitplan für die Behebung jedoch noch nicht bekannt gegeben.






