Milliardenstreit um die neue Rheinbrücke: Wer zahlt für die Vertragskündigung?
Lara LangeMilliardenstreit um die neue Rheinbrücke: Wer zahlt für die Vertragskündigung?
Vor dem Kölner Landgericht läuft derzeit ein Rechtsstreit um den gekündigten Vertrag für die neue Rheinbrücke in Nordrhein-Westfalen. In den Streit verwickelt sind das Land, der Bund und das Bauunternehmen Porr – die gegenseitigen Forderungen belaufen sich auf bis zu eine Milliarde Euro. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat die Entscheidung, den Vertrag vor sechs Jahren zu beenden, öffentlich verteidigt.
Das Projekt umfasst zwei parallele Brücken: Eine ist bereits in Betrieb, während die zweite noch gebaut wird. Aktuell laufen die Stahlbauarbeiten, die Montage der Pylone ist für September 2026 geplant. Die Fertigstellung des gesamten Vorhabens ist für Mitte 2028 vorgesehen.
Seit 2021 verantwortet die Bundesgesellschaft Autobahn GmbH Bundesautobahnprojekte, darunter auch dieses. Der Gerichtsprozess, der über 20.000 Seiten Akten umfasst, sieht für den 16. Oktober einen Güte- und Verhandlungstermin vor, um die Forderungen im Detail zu prüfen.
Wüst begründete die Vertragsauflösung mit systemischen Mängeln und schweren Fehlern in den Stahlbauteilen. Der Bund fordert nun von Porr Schadensersatz in Höhe von über 350 Millionen Euro. Das Unternehmen wiederum verlangt mehr als 200 Millionen Euro für bereits erbrachte Leistungen sowie entgangene Aufträge durch die Kündigung. Inklusive Zinsen könnte das finanzielle Risiko für alle Beteiligten auf bis zu eine Milliarde Euro steigen.
NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer betonte, das Land erwarte selbst bei einer Niederlage vor Gericht keine negativen Folgen. Die gerichtliche Auseinandersetzung wird über die finanzielle Lastenverteilung entscheiden. Unabhängig davon schreitet das Brückenprojekt nach Plan voran.
