26 March 2026, 20:05

Luxusauto mit 109 Dezibel in Witten beschlagnahmt – illegale Motor-Manipulation vermutet

Schwarzer Mercedes-Benz ML 350 CDI BlueEfficiency auf einem Parkplatz mit Gebäuden, Masten, Bäumen und einem klaren blauen Himmel geparkt.

Luxusauto mit 109 Dezibel in Witten beschlagnahmt – illegale Motor-Manipulation vermutet

Luxuswagen in Witten beschlagnahmt: 109 Dezibel überschreiten Grenzwerte massiv

In Witten wurde ein Hochleistungsfahrzeug sichergestellt, nachdem es mit extrem überhöhten Lärmwerten aufgefallen war. Das Auto, das in einem Halteverbot auf der Holbeinstraße abgestellt war, erzeugte 109 Dezibel – weit über dem zulässigen Grenzwert von 82 dB. Die Behörden gehen davon aus, dass die Motorsteuerung illegal durch optimierte Software manipuliert wurde.

Der Fahrzeugbesitzer argumentierte, der extreme Lärm sei auf den Biturbo-Motor zurückzuführen. Doch die Behörden stellten fest, dass die Geräuschemissionen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/45/EU überschritten, die in Deutschland über die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) umgesetzt wird. Demnach dürfen Personenkraftwagen im Beschleunigungstest maximal 74 dB erreichen, in Wohngebieten gelten noch strengere Limits.

Die Einhaltung der Lärmvorschriften wird durch polizeiliche Straßenkontrollen, TÜV-Untersuchungen und Messungen der Umweltbehörden überwacht. Zur Bewertung der Langzeitbelastung dient der 16-Stunden-Mittelungspegel (L_Aeq,16h). Im vorliegenden Fall löste der gemessene Wert von 109 dB sofortige Maßnahmen aus.

Das Fahrzeug wurde beschlagnahmt, gegen den Halter wurden nun verwaltungsrechtliche Verfahren eingeleitet. Durch die Manipulation erlosch zudem die Betriebserlaubnis des Wagens, was weitere rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

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Die Beschlagnahmung erfolgte aufgrund klarer Verstöße gegen Lärm- und Parkvorschriften. Die Behauptung des Besitzers, der Biturbo-Motor sei schuld, wurde zurückgewiesen – die extrem hohen Dezibelwerte deuteten vielmehr auf illegale Eingriffe hin. Die Behörden kündigten an, die Kontrollen zur Einhaltung der EU- und nationalen Lärmgrenzen weiter zu verschärfen.

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