Krefeld verklagt NRW wegen unklarer Finanzierung der Ganztagsbetreuung
Lara LangeKrefeld verklagt NRW wegen unklarer Finanzierung der Ganztagsbetreuung
Krefeld klagt gegen Nordrhein-Westfalen wegen Finanzierung der Ganztagsbetreuung
Krefeld hat sich einer rechtlichen Auseinandersetzung gegen das Land Nordrhein-Westfalen angeschlossen – es geht um die Finanzierung der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Die Stadt, gemeinsam mit anderen Kommunen wie Gelsenkirchen, hinterfragt, wie das Land die erweiterte Betreuungspflicht organisieren und finanzieren will. Beamte warnen, dass steigende Kosten und Personalengpässe die Umsetzung der neuen Vorgaben erschweren könnten.
Streitpunkt ist ein Gesetz, das ab dem Schuljahr 2026/27 eine ganztägige Betreuung für Erstklässler vorschreibt. Krefelds Stadtdirektor Markus Schön betonte zwar, die Frist einhalten zu wollen, äußerte aber Bedenken hinsichtlich der finanziellen Belastung. Nach den aktuellen Regelungen müssen die Kommunen die Hälfte der Betriebskosten tragen – eine erhebliche Herausforderung für die Haushalte vor Ort.
Seit dem Schuljahr 2018/19 hat Krefeld jährlich 15 Betreuungsgruppen im Nachmittagsbereich eingerichtet und die Zahl der Ganztagsplätze von 3.058 auf 5.862 erhöht. Dennoch wird derzeit nur 67 Prozent der Nachfrage gedeckt. Um die Lücke zu schließen, könnte die Stadt die Gruppengrößen um bis zu zwei Kinder erhöhen. Schulen, die mit der Essensversorgung kämpfen, könnten vorläufig ein Betreuungsangebot bis 14 Uhr anbieten.
Die Betreuungspflicht soll in den folgenden Jahren schrittweise auf höhere Jahrgänge ausgeweitet werden. Doch bereits im Dezember 2025 reichten mehrere Städte, darunter Krefeld, Klagen ein, um das Finanzierungsmodell des Landes anzufechten. Ihr Ziel: klare Zusagen zu finanzieller Unterstützung, bevor die schrittweise Einführung weitergeht.
Der Rechtsstreit unterstreicht die Spannungen zwischen Kommunen und Land in der Bildungsfinanzierung. Langfristig strebt Krefeld an, 80 Prozent der Grundschulkinder in der Ganztagsbetreuung unterzubringen. Aktuell muss die Stadt jedoch steigende Kosten mit dem Ausbau der Angebote im Rahmen des neuen Gesetzes in Einklang bringen.