06 May 2026, 03:43

Hammer-Überfall auf Euskirchener Apotheke endet mit Bewährungsstrafe

Ein Apotheker in weißer Kittel hält eine Flasche, während er mit einem sitzenden Kunden an einem Tisch mit verschiedenen Artikeln spricht, mit Regalen voller Flaschen und Körbchen im Hintergrund.

Hammer-Überfall auf Euskirchener Apotheke endet mit Bewährungsstrafe

Ein Mann, der im Juni 2024 mit einem Hammer eine Apotheke in Euskirchen überfallen hatte, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der Täter hatte sein Gesicht verdeckt, bevor er den Inhaber bedrohte. Trotz Geständnis und Entschuldigung stufte das Gericht die Tat als so schwerwiegend ein, dass es eine Strafe von knapp zwei Jahren verhängte.

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Mitte Juni betrat der Angeklagte die Apotheke mit einem Tuch um das Gesicht gewickelt. Er schwang einen Hammer, forderte Geld und nahm etwa 200 Euro aus der Kasse. Bei seiner Flucht zerschlug er mit derselben Waffe eine Glasplatte nahe dem Eingang.

Das Gericht stellte später fest, dass der Raubüberfall weder geplant noch professionell ausgeführt worden war. Der Verdächtige wurde kurz nach der Tat festgenommen und wegen schweren Raubes angeklagt. Während des Verfahrens bekannte er sich vollumfänglich schuldig und entschuldigte sich persönlich bei dem Apotheker, der seine Entschuldigung annahm.

Vor der Urteilsverkündung zahlte der Mann dem Opfer 1.000 Euro als Schadensersatz. Dennoch verurteilte ihn das Landgericht Bonn wegen besonders schweren Raubes. Der Richter verhängte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten.

Der Angeklagte muss zwar keine Haftstrafe antreten, muss sich aber an die Auflagen der Bewährung halten. Sein Geständnis, die Wiedergutmachung und die Entschuldigung wurden zwar gewürdigt, doch das Gericht hielt an der Schwere der Anklage fest. Der Apotheker, der den Schadensersatz erhalten hat, hat die Angelegenheit inzwischen hinter sich gelassen.

Quelle