Gelsenkirchener Sparkassen-Raub: Erste Entschädigungen für Opfer fließen
Lara LangeGelsenkirchener Sparkassen-Raub: Erste Entschädigungen für Opfer fließen
Opfer des Einbruchs bei der Gelsenkirchener Sparkasse erhalten Entschädigungen
Nach dem spektakulären Raubüberfall auf die Gelsenkirchener Sparkasse, bei dem Diebe fast alle Schließfächer der Filiale ausräumten, beginnen die Geschädigten nun, Entschädigungszahlungen zu erhalten. Bei dem Einbruch Ende Dezember waren nahezu 3.250 Schließfächer aufgebrochen worden. Einige betroffene Kunden klagen mittlerweile gegen die Sparkasse auf weiteren Schadensersatz.
Die ersten Auszahlungen erfolgten über die Hausratversicherungen der Opfer. Viele dieser Policen beinhalten eine Außenversicherung, die auch Wertgegenstände in Banktresoren bis zu einer festgelegten Obergrenze abdeckt. Zudem war jedes Schließfach zusätzlich über die Sparkasse versichert – mit einer Deckungssumme von etwa 10.300 Euro pro Fach, unabhängig von Ansprüchen aus der Hausratversicherung.
Anwälte haben bereits für mehrere Mandanten Entschädigungen erstritten. So erzielte Rechtsanwalt Daniel Kuhlmann für elf Geschädigte insgesamt rund 250.000 Euro – im Schnitt etwas mehr als 22.000 Euro pro Person. Die Anwälte Ralf Bürger und Christian Dreier erreichten für einen Mandanten etwa 20.000 Euro, der laut Angaben überglücklich mit dem Ergebnis war. Entscheidend für erfolgreiche Klagen war eine lückenlose Dokumentation der eingelagerten Gegenstände.
Für Betroffene ohne Zusatzversicherung könnte nun nur noch der Rechtsweg bleiben. Die ersten beiden Klagen gegen die Sparkasse wurden mittlerweile beim Landgericht Essen eingereicht. Ein erstes Güteverhandlungstermin ist für Juni angesetzt.
Der Einbruch ließ tausende Kunden ohne Zugang zu ihren Wertsachen zurück. Während einige über Versicherungen entschädigt wurden, hoffen andere auf gerichtliche Wiedergutmachung. Die eigene Schließfachversicherung der Sparkasse könnte zusätzliche Erleichterung bringen – doch viele Opfer stehen weiterhin vor finanziellen Verlusten.






