06 May 2026, 12:07

EU-Recht auf Reparatur: Warum Verbraucher und Händler skeptisch bleiben

Karte von Europa in Grün schattiert, um EU-Regionen anzuzeigen, mit dem Logo des Europäischen Umweltbüros oben links.

EU-Recht auf Reparatur: Warum Verbraucher und Händler skeptisch bleiben

Eine neue EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ soll die Art und Weise verändern, wie defekte Elektro- und Haushaltsgeräte instand gesetzt werden. Die Regelung trat im Juli 2024 in Kraft und muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Doch viele Verbraucher wissen nichts von den Änderungen – und Unternehmen warnen vor steigenden Kosten.

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Die Verordnung verpflichtet Hersteller von Geräten wie Waschmaschinen, Kühlschränken und Smartphones, Reparaturen auch nach Ablauf der Garantie zu fairen Preisen anzubieten. Ziel ist es, die Instandsetzung defekter Geräte einfacher und erschwinglicher zu machen.

Doch eine Studie des IFH Köln zeigt: 70 Prozent der Kunden empfinden Reparaturen derzeit als zu teuer im Vergleich zum Neukauf. Im Schnitt sind Verbraucher nur bereit, bis zu 22 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises für eine Reparatur auszugeben.

Auch Unternehmen rechnen mit Herausforderungen. Fast drei Viertel der Händler (74 Prozent) geben an, nicht genug Fachkräfte für zusätzliche Reparaturen zu haben. Gleichzeitig erwarten 68 Prozent höhere Reparaturkosten durch teurere Ersatzteile und steigende Personalkosten. Hersteller teilen diese Bedenken: 63 Prozent gehen davon aus, dass Reparaturen für Kunden teurer werden.

Die Auswirkungen könnten über den Reparaturbereich hinausgehen. Rund 62 Prozent der Händler befürchten, dass die Richtlinie die Preise für Neugeräte in die Höhe treibt, da Unternehmen die zusätzlichen Reparaturkosten ausgleichen müssen.

Trotz des EU-Vorhabens, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, bleibt das Bewusstsein für die neue Regelung gering: Nur 44 Prozent der Verbraucher kennen die Richtlinie. Angesichts der Warnungen vor höheren Kosten und begrenzten Kapazitäten wird der Erfolg der Verordnung davon abhängen, ob es gelingt, Bezahlbarkeit und Praktikabilität in Einklang zu bringen. Die Umsetzung in Deutschland muss bis Mitte 2026 erfolgen.

Quelle