Essener Stadtrat stimmt im Februar über Sonntagsöffnungen 2026 ab
Der Essener Stadtrat wird im Februar über die Sonntagsöffnungszeiten für die erste Jahreshälfte 2026 entscheiden. Die Initiative folgt einer Empfehlung des Ausschusses für Rechtsangelegenheiten, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Falls der Plan angenommen wird, dürfen Geschäfte in ausgewählten Stadtteilen an bestimmten Sonntagen zwischen März und Juli öffnen.
Die vorgeschlagenen Termine sehen verlängerte Einkaufsmöglichkeiten in verschiedenen Bereichen vor: Am 1. März könnten Geschäfte in der Innenstadt und in Werden öffnen. Am 1. April wären Rüttenscheid, Altenessen, Kettwig und Steele an der Reihe. Für den 1. Mai ist eine Öffnung in der Innenstadt, in Kettwig und Steele vorgesehen, während am 1. Juni Rüttenscheid und Werden dran wären. Die Läden in Borbeck könnten am 1. Juli ihre Türen öffnen.
Die Empfehlungen basieren auf dem Ladenschlussgesetz von Nordrhein-Westfalen, das zuletzt 2018 aktualisiert wurde. Demnach darf Essen pro Jahr maximal 16 Sonntagsöffnungen für die gesamte Stadt genehmigen. Jeder einzelne Einzelhandelsstandort darf jedoch höchstens an acht Sonntagen im Jahr öffnen.
Aus dem Vorschlag des Ausschusses geht nicht hervor, wie viele zusätzliche Sonntagsöffnungen Essen in den vergangenen fünf Jahren bewilligt hat. Die endgültige Entscheidung des Stadtrats im Februar wird zeigen, ob die vorgeschlagenen Termine umgesetzt werden.
Falls der Rat dem Plan zustimmt, kehrt die Sonntagsöffnung 2026 nach Essen zurück. Die ausgewählten Termine verteilen die Öffnungstage über verschiedene Stadtteile in der ersten Jahreshälfte. Die Geschäfte in jedem Bereich bleiben dabei auf maximal acht Sonntagsöffnungen pro Jahr beschränkt.