25 June 2026, 12:03

Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren sorgen für Streit

Schwarz-Rot lockert Effizienzregeln für die Wirtschaft

Energieeffizienzgesetz reformiert: Lockerungen für Rechenzentren sorgen für Streit

Der Bundeskabinett hat Änderungen am Energieeffizienzgesetz verabschiedet, das Ende 2023 in Kraft getreten ist. Die Reformen sollen Bürokratie abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit stärken, wie Wirtschaftsministerin Katherina Reiche mitteilte. Im Mittelpunkt stehen dabei Rechenzentrumsbetreiber, die einen hohen Strombedarf haben und erhebliche Abwärme produzieren.

Das ursprüngliche Gesetz verpflichtete Behörden und Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu vermeiden. Rechenzentrumsbetreiber unterlagen strengen Effizienzvorgaben und mussten ihren Stromverbrauch bis 2027 durch erneuerbare Energien ausgleichen. Zudem waren sie gehalten, Abwärme möglichst zu nutzen.

Nach den gelockerten Regelungen haben die Betreiber nun vier Jahre Zeit, um weniger strenge Effizienzziele zu erreichen. Die Frist für die vollständige Kompensation des Stromverbrauchs durch Ökostrom wurde auf 2030 verlängert. Die Pflicht zur Abwärmenutzung entfällt, sofern kein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist.

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Auch die Verpflichtung zu Energie- oder Umweltmanagementsystemen wurde eingeschränkt. Sie gilt nun nur noch für Unternehmen mit einem jährlichen Verbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden.

Kritiker üben scharfe Kritik an den Änderungen. Linda Klapdor von Greenpeace warf der Regierung vor, damit Schlupflöcher für Tech-Konzerne zu schaffen und höhere Emissionen in Kauf zu nehmen. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch bezeichnete die Reformen als „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und warnte vor steigenden Umwelt- und Wirtschaftskosten.

Quelle