16 April 2026, 14:10

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Startseite der Health Care Gov-Website zeigt eine Gruppe von Menschen an einem Tisch mit Gläsern und Gegenständen, einschließlich der Webseitentitel und Einführungstext.

Elektronische Patientenakte wird 2025 für Ärzte und Apotheken Pflicht

Ab dem 1. Oktober 2025 sind Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken in Deutschland gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Das System soll Medikationsfehler verringern und die Patientensicherheit erhöhen. Apotheken in Städten wie Dortmund begrüßen die Neuerung bereits als Schritt hin zu mehr Effizienz im Gesundheitswesen.

Die ePA erfasst automatisch jedes E-Rezept und jede abgegebene Arznei in einer geschützten elektronischen Liste. Dadurch erhalten Behandler einen vollständigen Überblick über die Medikation der Patienten – und können gefährliche Wechselwirkungen vermeiden. Ab dem kommenden Jahr werden Apotheken auch rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel eintragen, sodass auch nicht verschreibungspflichtige Behandlungen dokumentiert werden.

Die Hoheit über ihre Daten bleibt bei den Patienten. Sie können den Zugriff für bestimmte Einrichtungen über ihre Krankenkassen-App sperren oder direkt bei ihrer Versicherung beantragen. Apotheken wiederum dürfen die Medikationsliste nur drei Tage lang über die Gesundheitskarte des Patienten einsehen – so bleibt der Datenschutz gewahrt.

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Trotz der Vorteile gibt es bei der Telematikinfrastruktur, die ePA und E-Rezepte unterstützt, noch technische Herausforderungen. Behörden räumen ein, dass vor einem reibungslosen bundesweiten Betrieb Nachbesserungen nötig sind. Apotheken versichern derweil, dass alle sensiblen Informationen vertraulich behandelt und ausschließlich zur Verbesserung der Patientenversorgung genutzt werden.

Die verpflichtende Einführung der ePA steht in etwas mehr als einem Jahr an. Sie wird Medikationsdaten im Gesundheitssystem standardisieren und Risiken durch unerkanne Wechselwirkungen minimieren. Patienten behalten das Recht, selbst zu bestimmen, wer ihre Daten einsehen darf, während sich Apotheken zu strengen Vertraulichkeitsstandards verpflichten.

Quelle