Bauverbot in NRW: Neue 380-kV-Stromtrasse blockiert Grundstücksnutzung bis 2029
Lara LangeBauverbot in NRW: Neue 380-kV-Stromtrasse blockiert Grundstücksnutzung bis 2029
Bauliche Veränderungssperre in Teilen von Nordrhein-Westfalen: Vorbereitung für neue 380-Kilovolt-Freileitung
In Teilen Nordrhein-Westfalens tritt bald eine Veränderungssperre in Kraft, um den Bau einer neuen 380-Kilovolt-Hochspannungsfreileitung vorzubereiten. Die Beschränkungen sollen verhindern, dass Änderungen vorgenommen werden, die das Projekt behindern oder Grundstückswerte in die Höhe treiben könnten. Die Behörden haben nun die wichtigsten Termine und Regelungen für die betroffenen Gebiete zwischen Westerkappeln und dem Umspannwerk Gersteinwerk bekannt gegeben.
Die Sperre beginnt am 4. Mai 2026 und gilt bis zum 30. Juni 2029. In diesem Zeitraum dürfen Grundbesitzer weder die Landwirtschaft oder Forstwirtschaft intensivieren noch neue Bauwerke errichten oder Leitungen und Kabel verlegen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass die geplante Trasse der Stromleitung realisierbar bleibt.
Details zur Sperre – inklusive Kartenmaterial – werden vom 1. bis 19. Mai 2026 auf der Website der Bezirksregierung Münster online abrufbar sein. Das Projekt selbst ist in vier Planfeststellungsabschnitte unterteilt, wobei der erste Abschnitt die Strecke vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf umfasst.
Die Amprion GmbH, das für das Vorhaben verantwortliche Unternehmen, wird voraussichtlich Anfang 2029 den ersten Planfeststellungsantrag für das Gebiet südlich von Westerkappeln einreichen. Der genaue Verlauf der 380-kV-Leitung wird erst später feststehen, sobald das Genehmigungsverfahren angelaufen ist.
Die Veränderungssperre fixiert den aktuellen Zustand der betroffenen Flächen bis Mitte 2029. Ab Anfang Mai 2026 haben Bürger Zugang zu den Karten und Regelungen. Der endgültige Trassenverlauf der Stromleitung hängt von den Ergebnissen der Genehmigungsverfahren ab, die 2029 starten sollen.






