10 April 2026, 12:07

Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Beziehungstrennung

Schwarz-weißes Gerichtsszenario mit einer Gruppe sitzender Personen, einer stehenden Person in der Mitte, die ein Buch hält, und einem im Hintergrund sichtbaren Zug, mit der Beschriftung "The Brighton Railway Tragedy - Notes in Court During the Trial of Percy Leffroy Mapleton" unten.

Ex-Partner erstochen: 10 Jahre Haft für 33-Jährigen in Dortmund - Zehn Jahre Haft für Messerattacke auf Ex-Partnerin nach Beziehungstrennung

Ein 33-jähriger Mann ist wegen der Messerattacke auf seine ehemalige Partnerin zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht wertete die Tat als Totschlag und lehnte eine Verurteilung wegen Mordes ab, nachdem beide Seiten ihre Plädoyers vorgetragen hatten.

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Der Vorfall ereignete sich, nachdem die Frau ihren Wunsch geäußert hatte, die Beziehung zu beenden. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Angeklagte habe in einem Moment extremer Verzweiflung gehandelt – angetrieben von Hoffnungslosigkeit, nicht von Rache oder Besitzansprüchen. Das Gericht folgte dieser Einschätzung und sah keine Hinweise auf vorsätzliche Tötungsabsicht.

Die Anklage hatte eine Strafe von 13 Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte für sieben Jahre. Schließlich verhängte der Richter eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.

Die Entscheidung bestätigt die Einstufung als Totschlag und nicht als Mord. Der emotionale Zustand des Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat war dabei ein entscheidender Faktor. Sollte Berufung eingelegt werden, könnte der Fall erneut geprüft werden.

Quelle