Streit um Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße: Stadt setzt Modernisierung durch
Niklas NeumannStreit um Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße: Stadt setzt Modernisierung durch
Kürzlich wurde Beschwerde gegen die Pläne der Stadt zur Neugestaltung der Altenberger-Dom-Straße eingelegt. Streitpunkt war, ob das Vorhaben nach Landesrecht einem förmlichen Planfeststellungsverfahren unterzogen werden müsse. Nach Prüfung bestätigte die zuständige Behörde, dass das Vorgehen der Stadt rechtmäßig sei.
Die Stadt schlägt vor, die Straße nach modernen Standards zu sanieren, darunter aktualisierte Sicherheitsvorkehrungen und verkehrstechnische Anforderungen. Die Verantwortlichen betonten, es handele sich um eine Instandsetzung und Optimierung der bestehenden Infrastruktur, nicht um einen grundlegenden Ausbau. Eine Verbreiterung der Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr sei nicht vorgesehen.
Die Beschwerdeführer argumentierten, es hätte ein Planfeststellungsverfahren nach § 38 des Straßengesetzes NRW durchgeführt werden müssen. Der Rheinisch-Bergische Kreis prüfte den Fall jedoch und entschied zugunsten der Stadt. Die Behörden kamen zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen die Schwelle für eine Pflichtprüfung nicht erreichten.
Trotz des Verzichts auf ein förmliches Verfahren hatte die Stadt bereits Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung geschaffen. Ziel der Umgestaltung ist es, die Straße an aktuelle Richtlinien wie ERA und RASt 06 anzupassen und gleichzeitig die allgemeine Sicherheit und Funktionalität zu verbessern.
Die Entscheidung der Behörde bestätigt, dass für das Projekt an der Altenberger-Dom-Straße kein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist. Die Stadt wird die Neugestaltung wie geplant vorantreiben und dabei den Fokus auf Modernisierung und Sicherheitsverbesserungen legen. Bürgerinnen und Bürgern stehen weiterhin Beteiligungsmöglichkeiten offen, um Feedback einzubringen.






