Stichwahl in Düren: Wichtige Fristen und neue Regeln für Wähler
Stichwahl für Dürens Landrat findet am 28. September 2025 statt
Wählerinnen und Wähler, die bereits an der ersten Wahl am 14. September teilgenommen haben, müssen für die Stichwahl aktualisierte Abläufe beachten.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief, der für die Wahl am 14. September verschickt wurde, bleibt auch für die Stichwahl gültig. Wer bereits Briefwahl beantragt hatte, erhält automatisch neue Unterlagen. Alle anderen, die per Briefwahl abstimmen möchten, müssen die Dokumente bis Freitag, den 26. September, um 15:00 Uhr, anfordern.
Für die Briefwahl sind persönliche Angaben, eine Unterschrift sowie eine aktuelle Adresse erforderlich. Bei verheirateten Paaren oder Familien müssen alle wahlberechtigten Personen ihre Daten und Unterschriften angeben. Sollten die Unterlagen nicht bis Anfang nächster Woche eingehen, müssen sich die Wähler umgehend an das Wahlamt wenden.
Für die Wahl vor Ort ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass Pflicht. Die gleichen Wahllokale wie am 14. September werden für die Stichwahl erneut geöffnet.
Wer weitere Informationen benötigt, kann die offizielle Website der Stadt besuchen oder sich direkt an das Wahlamt wenden. Die Frist für die Beantragung der Briefwahl ist verbindlich – fehlende Unterlagen müssen umgehend gemeldet werden, um die Teilnahme zu sichern.






