Stichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird neuer Oberbürgermeister und Landrat?
Leni HerrmannStichwahl in Bergisch Gladbach: Wer wird neuer Oberbürgermeister und Landrat?
Bergisch Gladbach wählt am Sonntag, den 28. September 2025, in einer Stichwahl
Am kommenden Sonntag findet in Bergisch Gladbach die Stichwahl statt, bei der die Bürgerinnen und Bürger sowohl einen neuen Oberbürgermeister als auch eine neue Landrätin bzw. einen neuen Landrat wählen. Die Stadt hat die wichtigsten Fristen und Regeln für die Stimmabgabe – ob vor Ort oder per Briefwahl – bekannt gegeben.
Die Wahllokale öffnen am Wahlsonntag um 8 Uhr und schließen um 18 Uhr. Die Standorte bleiben unverändert gegenüber der Hauptwahl am 14. September 2025.
Wer per Briefwahl abstimmt, muss den Wahlumschlag bis spätestens 16 Uhr am Sonntag in einem der städtischen Briefkästen einwerfen. Wählerinnen und Wähler, die für die erste Runde bereits Briefwahlunterlagen beantragt hatten, erhalten automatisch die Unterlagen für die Stichwahl. Eine nachträgliche Umstellung auf die Wahl vor Ort ist für diejenigen, die die Briefwahl beantragt haben, am Wahltag nicht möglich.
Bis Samstag, den 27. September, um 12 Uhr können Bürgerinnen und Bürger noch nicht zugestellte Briefwahlunterlagen beim Wahlamt melden. Bei Bedarf werden Ersatzunterlagen ausgestellt. Um zu prüfen, ob eine Briefwahl beantragt wurde, ist das Wahlamt unter der Rufnummer 02202-14-2888 erreichbar. Neue Anträge auf Briefwahlunterlagen erfordern die Vorlage eines Personalausweises im direkten Wahlamt der Stadt.
Die Stichwahl folgt auf die Hauptwahl Anfang dieses Monats. Wähler müssen die Fristen für die Briefwahl einhalten oder ihr zugewiesenes Wahllokal aufsuchen. Die Wahl entscheidet über die Besetzung der Ämter des Oberbürgermeisters sowie der Landrätin bzw. des Landrats.






