Selbstbestimmungsgesetz: Wie Missbrauchsfälle das Vertrauen erschüttern
Leni HerrmannSelbstbestimmungsgesetz: Wie Missbrauchsfälle das Vertrauen erschüttern
Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz – wachsende Kritik an Missbrauchsfällen
Das 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz steht zunehmend in der Kritik, da es potenziell für Missbrauch anfällig ist. Das Gesetz ermöglicht es Personen, ihr rechtliches Geschlecht durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Nun haben drei Ministerinnen Änderungen vorgeschlagen, um „offensichtliche Missbrauchsfälle“ einzudämmen und das Vertrauen in das System zu stärken.
Bis Ende 2025 hatten über 25.000 Menschen ihr Geschlechtseintrag auf Basis des Gesetzes ändern lassen. Doch einige spektakuläre Fälle sorgen für Besorgnis: Der Neonazi Sven Liebich ließ sich offiziell in Marla-Svenja Liebich umbenennen, angeblich um eine Haftstrafe in einer Fraueneinrichtung verbüßen zu können. In einem anderen Fall manipulierte eine Polizistin in Nordrhein-Westfalen ihren Geschlechtseintrag, um ihre Beförderungschancen zu erhöhen – ein Vorhaben, das scheiterte und disziplinarische Konsequenzen nach sich zog.
Aktuell dürfen Standesämter Anträge auf Geschlechtsänderung selbst bei Verdacht auf Missbrauch nicht ablehnen. Die geplante Novelle soll ihnen nun in klaren Missbrauchsfällen die Befugnis geben, solche Änderungen zu verweigern. Betroffene Fälle könnten dann an ein Gericht oder eine spezielle „Zentralstelle für Klärungsverfahren“ verwiesen werden. Zudem müsste das Gesetz rückwirkende Korrekturen von Personenstandsregistern ermöglichen, falls es zu missbräuchlichen Änderungen gekommen ist.
Gefängnisse prüfen bereits jetzt mit psychologischer Unterstützung, wo Inhaftierte untergebracht werden. Gleichzeitig beginnen Gerichte, einige Änderungen rückgängig zu machen: Das Amtsgericht Würzburg hob im September 2025 eine Geschlechts- und Namensänderung für eine Familie auf, und ein Verfahren zur Rücknahme von Liebichs Änderung lag beim Amtsgericht Halle an.
Die geplanten Anpassungen sollen Schlupflöcher im Selbstbestimmungsgesetz schließen, ohne dessen Kernziel zu gefährden. Bei einer Verabschiedung erhielten Standesämter klarere Kompetenzen zur Missbrauchsprävention, und Gerichte könnten leichter korrigierend eingreifen. Die Reform zielt darauf ab, Zugänglichkeit mit Schutz vor Ausnutzung in Einklang zu bringen.






