Rumäne stellt sich selbst bei Bundespolizei – und geht frei
Ein 27-jähriger Rumäne ist am Hauptbahnhof Gelsenkirchen vorläufig festgenommen worden, nachdem er sich selbst bei der Bundespolizei gemeldet hatte. Die Festnahme erfolgte aufgrund eines bestehenden Haftbefehls wegen Fahrens ohne Führerschein. Nach Begleichung einer gerichtlich verhängten Geldstrafe wurde er später wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Fall begann im Februar 2024, als das Amtsgericht Gelsenkirchen den Mann in Abwesenheit verurteilte. Er erhielt eine Strafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, was insgesamt 900 Euro ergab. Das Gericht verfügte zudem, dass bei Nichtzahlung eine 15-tägige Haftstrafe drohen würde.
Bei einem kürzlichen Besuch am Gelsenkirchener Hauptbahnhof wandte sich der Mann an Beamte der Bundespolizei und informierte sie über den gegen ihn bestehenden Haftbefehl. Die Polizei bestätigte den aktiven Haftbefehl und nahm ihn in Gewahrsam.
Nach vollständiger Begleichung der 900-Euro-Strafe entging der Mann der Ersatzfreiheitsstrafe. Die Behörden entließen ihn noch am selben Tag aus der Haft.
Durch seine Selbstanzeige kam es zwar zu einer kurzen Festnahme, doch konnte der Mann die Angelegenheit damit abschließen. Die Zahlung der Strafe verhinderte eine Haftstrafe. Das Amtsgericht Gelsenkirchen betrachtet den Fall nun als erledigt.






