"Richi"-Streit eskaliert: Familie stoppt Verkauf von Zekis Soundboxes
Leni Herrmann"Richi"-Streit eskaliert: Familie stoppt Verkauf von Zekis Soundboxes
Ein Streit um die Nutzung eines viral gegangenen Spruchs hat zu rechtlichen Schritten und der Entfernung von Produkten geführt. Die Familie Schönbächler, deren verstorbener Vater Hermann mit seinem berühmten Ausruf "Richi" zu einem Internet-Phänomen wurde, hatte der kommerziellen Verwendung nie zugestimmt. Nun setzt sie sich für die Entfernung des Spruchs aus den beliebten Comedy-Soundboxes des Influencers Zeki ein.
Der Konflikt begann, als Zeki Hermann Schönbächlers "Richi"-Ausruf in seine Soundbox-Produkte aufnahm. Die Familie protestierte umgehend und betonte, sie habe die Nutzung weder genehmigt noch davon profitiert. Formal forderten sie die Löschung des Memes und baten darum, die öffentliche Hysterie zu beenden – auch aus Respekt vor der Privatsphäre ihrer Kinder.
Der Schweizer Sender SRF bestätigte, keine Nutzungsrechte für die Audio-Clips ohne Zustimmung der Familie erteilt zu haben. Als Reaktion zog der Händler Brack die Soundboxes aus dem Sortiment. Galaxus hingegen verkaufte sie weiter, in der Annahme, das hinter Zekis Produkten stehende Unternehmen Swissmeme verfüge über die notwendigen Lizenzen. Sowohl Galaxus als auch Brack entfernten zudem weiteren Fan-Artikel wie Socken und Kinderbücher aus ihrem Angebot.
Zeki bestätigte inzwischen, dass der "Richi"-Spruch in seinen neuen Soundbox-Modellen nicht mehr enthalten sein wird, um den rechtlichen Forderungen nachzukommen. Gleichzeitig verkauft er noch Restbestände der älteren Versionen, die den umstrittenen Clip enthalten.
Der Appell der Familie Schönbächler nach Privatsphäre und rechtlicher Einhaltung hat zu Änderungen in der Produktverfügbarkeit geführt. Zekis aktualisierte Soundboxes werden den "Richi"-Spruch nicht mehr enthalten, während die bestehenden Bestände weiter im Handel bleiben. Die Händler haben ihre Lager angepasst, doch Galaxus beharrt vorerst auf seiner Position, bis weitere Klärungen zur Lizenzfrage vorliegen.






