14 April 2026, 00:11

Obdachloser löst Großeinsatz am Wittener Hauptbahnhof aus – Notbremsung verhindert Schlimmeres

Vorsichtsschild an einem Bahnübergang-Zaun mit Bäumen, Strommasten, einem Gebäude, Containern, Fahrzeugen und einem bewölkten Himmel.

Obdachloser löst Großeinsatz am Wittener Hauptbahnhof aus – Notbremsung verhindert Schlimmeres

Obdachloser löst Großeinsatz am Wittener Hauptbahnhof aus – Mann betritt Gleise vor herannahendem Zug

Ein Obdachloser hat am 7. Oktober für erhebliche Behinderungen am Wittener Hauptbahnhof gesorgt, nachdem er vor einem heranfahrenden Zug die Gleise betreten hatte. Der Vorfall führte zu einer Notbremsung und löste Ermittlungen der Bundespolizei wegen Gefährdung des Bahnverkehrs aus.

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Gegen 14:35 Uhr bemerkte der 34-jährige Lokführer der Regionalbahn RB 40 einen 37 Jahre alten Mann, der mit ausgebreiteten Armen am Bahnsteigrand stand. Der Zugführer reagierte sofort mit einer Schnellbremsung und konnte so gerade noch einen Zusammenstoß verhindern. Durch den Sog vorbeifahrender Züge können Personen oder Gegenstände auf die Gleise gezogen werden – was die Situation zusätzlich gefährlich machte.

Eingetroffene Beamte der Bundespolizei identifizierten vor Ort einen polnischen Staatsbürger, der der Beschreibung entsprach. Der Mann, der als obdachlos bestätigt wurde, wurde aus dem Bahnhof gebracht und erhielt ein Hausverbot. Die Behörden leiteten daraufhin ein Verfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs ein.

Die Staatsanwaltschaft Bochum versucht nun, den 37-Jährigen für weitere Befragungen ausfindig zu machen. Moderne Züge können – anders als ältere Modelle – Hindernissen nicht ausweichen und sind oft erst hörbar, wenn es für eine Reaktion zu spät ist.

Dank der Notbremsung konnte ein schwerer Unfall verhindert werden, doch der Vorfall zeigt erneut die Gefahren durch unbefugtes Betreten der Gleisanlagen. Die Bundespolizei ermittelt weiter, während für den Obdachlosen das Bahnhofshausverbot weiterhin besteht. Sein aktueller Aufenthaltsort ist den Behörden bisher nicht bekannt.

Quelle