05 June 2026, 10:23

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: Schnellere Einbürgerung und Ende der Pass-Zwangsabgabe

Neues Staatsbürgerschaftsgesetz beschleunigt Naturalisierungen

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: Schnellere Einbürgerung und Ende der Pass-Zwangsabgabe

Deutschland hat eine weitreichende Reform seines Staatsbürgerschaftsrechts eingeführt, die es langjährig ansässigen Ausländern erleichtert, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz verkürzt die Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre und schafft die bisherige Pflicht für doppelte Staatsbürger ab, sich mit 18 für einen Pass entscheiden zu müssen. Behörden erwarten, dass die Änderungen die Einbürgerungszahlen im ganzen Land deutlich steigern werden.

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Nach den aktualisierten Regelungen können Ausländer die Staatsbürgerschaft nun bereits nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland beantragen – statt wie bisher nach acht Jahren. Wer besondere Integrationsleistungen nachweist, etwa durch sehr gute Sprachkenntnisse, eine Beschäftigung oder gesellschaftliches Engagement, kann bereits nach drei Jahren eingebürgert werden. Finanzielle Unabhängigkeit und Deutschkenntnisse auf B1-Niveau bleiben Standardvoraussetzungen, wobei es Ausnahmen für Gastarbeiter und ihre Ehepartner gibt, die nur grundlegende Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

Kinder, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren werden, erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt. Das Gesetz streicht zudem die bisherige Regelung, wonach deutsche Staatsbürger unter 18 Jahren bei Volljährigkeit auf andere Staatsangehörigkeiten verzichten mussten – sie dürfen künftig ihre Mehrstaatigkeit dauerhaft behalten.

Die Reform umfasst auch neue Einbürgerungstests, in denen Bewerber Israels Existenzrecht anerkennen und Deutschlands historische Verantwortung für den Schutz jüdischen Lebens bestätigen müssen. Bei rund 12 Millionen in Deutschland lebenden Ausländern – davon 5,3 Millionen seit mehr als einem Jahrzehnt – verzeichnen die Landesbehörden bereits einen Anstieg der Einbürgerungsanträge, seit das Gesetz in Kraft getreten ist.

Das überarbeitete Staatsangehörigkeitsgesetz vereinfacht den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft für Millionen langjährig hier lebender Menschen. Durch die verkürzte Aufenthaltsdauer und das Ende der Zwangsoption für junge Erwachsene will die Regierung mehr Menschen dazu bewegen, ihren Status zu formalisieren. Die Änderungen spiegeln zudem umfassendere Bemühungen wider, Zuwanderergemeinschaften besser zu integrieren und gleichzeitig historische sowie politische Verantwortungen zu würdigen.

Quelle