Münster plant neue Fußgängerzone für mehr Sicherheit und Lebensqualität
Niklas NeumannMünster plant neue Fußgängerzone für mehr Sicherheit und Lebensqualität
Die Münsteraner SPD hat einen Plan vorgelegt, um in der Innenstadt eine neue Fußgängerzone einzurichten. Betroffen wären unter anderem der Heinrich-Peters-Platz, Teile der Veestherrnstraße sowie ein Abschnitt der Wilhelm-Bockelmann-Straße. Die Verantwortlichen argumentieren, dass die Umgestaltung den Lärm reduzieren, die Sicherheit erhöhen und das Gebiet für Einkaufende und Besucher attraktiver machen würde.
Der Vorstoß für die Fußgängerzone folgt auf wiederholte Beschwerden über rücksichtsloses Fahren auf der Wilhelm-Bockelmann-Straße. Anwohner und Gewerbetreibende berichten, dass die Straße zu einem Brennpunkt für Autofahrer geworden sei – insbesondere für solche, die mit lauten Sportwagen rasen – und damit eine Gefahr für Radfahrer und Fußgänger darstelle. Zwar gelte bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung, doch diese werde von vielen ignoriert.
Laut Plan soll die Fußgängerzone an einem festgelegten Punkt der Veestherrnstraße beginnen, um die Parkplätze von Münster-Touristik zu erhalten. Der Wochenmarkt würde weiterhin stattfinden, und Lieferfahrzeuge für die ansässigen Geschäfte hätten weiterhin Zutritt.
Die Stadtverwaltung prüft den Vorschlag nun. Parallel dazu wird die Entfernung verwirrender Verkehrsschilder geprüft. Eine offizielle Vorlage für die nächste Ratssitzung soll erarbeitet werden.
Befürworter betonen, dass die Umwandlung eines Teils der Wilhelm-Bockelmann-Straße die Verkehrssicherheit ohne hohe Kosten verbessern würde. Zudem könnte die Maßnahme die Innenstadt durch weniger Lärm und Staus attraktiver machen.
Bei einer Genehmigung würde die Fußgängerzone zentrale Bereiche um den Heinrich-Peters-Platz und die angrenzenden Straßen verändern. Ziel des Plans ist es, die Zufahrt für Lieferungen und Veranstaltungen zu gewährleisten, während gleichzeitig störender Autoverkehr eingedämmt wird. Die endgültige Entscheidung hängt von der anstehenden Abstimmung im Rat sowie einer weiteren verwaltungsinternen Prüfung ab.






