Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. nun rechtskräftig bestätigt
Lara LangeLebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. nun rechtskräftig bestätigt
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Gefängnisurteil gegen Issa H. bestätigt, den Täter eines tödlichen Messerangriffs auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024. Der Bundesgerichtshof wies seine Revision zurück und bestätigte damit das vorherige Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Das Verfahren ist nun rechtskräftig abgeschlossen.
Am Tag des Angriffs erstach Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser drei Menschen und verletzte acht weitere schwer. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Festbesucher wie möglich zu töten, die er als Symbole der westlichen Gesellschaft ansah. Nach einer großangelegten Fahndung nahm die Polizei ihn am folgenden Tag fest.
Das Düsseldorfer Gericht hatte ihn bereits zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt – die höchste Strafe, die das deutsche Recht vorsieht. Das Urteil umfasste dreifachen Mord, neun versuchte Morde sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Richter stellten fest, dass er die extremistische Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) vollumfänglich übernommen und sich von den Werten der liberal-demokratischen Grundordnung abgewandt habe.
Zusätzlich zur Haftstrafe ordnete das Gericht seine anschließende Sicherungsverwahrung an. Die Behörden begründeten dies mit der anhaltenden erheblichen Gefahr, die von ihm für die öffentliche Sicherheit ausgehe.
Der Bundesgerichtshof sah keine rechtlichen Mängel im ursprünglichen Urteil und lehnte die Revision von Issa H. ab. Die lebenslange Freiheitsstrafe bleibt damit ohne Aussicht auf Bewährung bestehen. Im Anschluss an die Haft wird er in Sicherungsverwahrung genommen, um weitere Gewalttaten zu verhindern.






