Lärmstreit um Kölner Freie Volksbühne: Gericht verhandelt Wohnungsbau neu
Lea WagnerNachbarschaftsstreit mit der Kölner Volksbühne geht in die nächste Runde - Lärmstreit um Kölner Freie Volksbühne: Gericht verhandelt Wohnungsbau neu
Ein langjähriger Streit zwischen dem Kölner Freien Volksbühne-Theater und einem Anwohner hat eine neue Wendung genommen. Der Fall, der sich um Lärmbelästigungen durch Aufführungen sowie Pläne zur Umwandlung eines Teils einer ehemaligen Druckerei in Wohnungen dreht, wurde nun an das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster zurückverwiesen. Diese Entscheidung folgt einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, das Mängel in der vorherigen Rechtsprechung feststellte.
Der Konflikt begann, als der Verein der Freien Volksbühne eine Baugenehmigung für die Umnutzung von Räumlichkeiten neben dem Theater in Wohnungen anfocht. Die Theatergruppe argumentierte, ihre Aufführungen seien rechtlich geschützt und die neuen Wohnungen würden ihren Betrieb stören.
Das Münsteraner Gericht gab zunächst dem Theater recht und widerrief die Genehmigung wegen Bedenken hinsichtlich der Lärmbelastung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hob diese Entscheidung jedoch später auf: Die vorherige Begründung habe sich zu stark auf Verstöße gegen Lärmrichtwerte gestützt, ohne die Sachlage ausreichend zu prüfen.
Infolgedessen wurde der Fall nun nach Münster zurückverwiesen, wo eine erneute Verhandlung stattfinden wird. Das Gericht muss die Beweislage neu bewerten, bevor es eine endgültige Entscheidung über die Zulässigkeit der Wohnraumumwandlung trifft.
Der Streit bleibt vorerst ungelöst – das Münsteraner Gericht muss die Auswirkungen der Theateraktivitäten auf künftige Anwohner neu bewerten. Ein neues Urteil wird entscheiden, ob die Baugenehmigung für die Wohnungen Bestand hat oder endgültig blockiert wird.






