Hohe DFB-Strafen für den 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach nach Pyro-Chaos
Leni HerrmannHohe DFB-Strafen für den 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach nach Pyro-Chaos
Zwei Bundesligavereine, der 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach, sind mit hohen Geldstrafen belegt worden, nachdem ihre Fans bei einem Ligaspiel Pyrotechnik gezündet hatten. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) entschied über die Vorfälle, die sich am 8. November 2025 ereignet hatten. Sowohl der 1. FC Köln als auch Borussia Mönchengladbach wurden wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger bestraft.
Das Spiel zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach war durch dichten Rauch auf dem Platz unterbrochen worden. In der zweiten Halbzeit musste das Spiel für zwei Minuten pausieren, weil die Sicht durch den Qualm beeinträchtigt war. Fans beider Mannschaften hatten vor, während und nach der Partie Leuchtraketen und Rauchbomben gezündet.
Die Kölner Anhänger waren für mindestens 56 Leuchtraketen und 30 Rauchbomben verantwortlich. Daraufhin verhängte der DFB gegen den Verein eine Strafe in Höhe von 98.500 Euro. Bis zu 32.800 Euro davon können jedoch in Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit oder in Programme zur Gewaltprävention fließen.
Auch Borussia Mönchengladbach musste eine Strafe von 75.000 Euro für ähnliche Verstöße seiner Fans zahlen. Die Entscheidung des DFB unterstreicht die anhaltenden Bemühungen, gefährliches Verhalten in den Stadien einzudämmen.
Die Strafen dienen den Vereinen als Warnung, die Fanverhalten während der Spiele stärker zu kontrollieren. Im Fall des 1. FC Köln sieht die Sanktion explizit vor, die Sicherheit zu erhöhen, um künftige Vorfälle zu verhindern. Beide Clubs sind nun gefordert, das Problem anzugehen, um weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Köln muss den Einsatz von Bußgeldmitteln bis September 2026 nachweisen
Der DFB hat die 98.500 Euro Strafe gegen 1. FC Köln nun als endgültig bestätigt. Der Verein muss bis zum 30. September 2026 nachweisen, dass er bis zu 32.800 Euro für Sicherheits- oder Präventionsmaßnahmen verwendet hat. Dies schließt die Durchsetzungslücke für den bedingten Teil der Strafe.






