Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Verlegung rechtswidrig
Lara LangeGericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Schließung des TH-OWL-Campus in Höxter – Verlegung rechtswidrig
Ein Gericht hat die Pläne der Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL) gestoppt, akademische Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen. Laut Urteil würde eine vollständige Schließung des Campus gegen das Hochschulrecht verstoßen. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen den Vorschlag der Hochschule, Lehrangebote nach Detmold und Lemgo zu verlegen.
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe hatte angekündigt, die Lehre in Höxter komplett einzustellen. Das Gericht bewertete diesen Schritt jedoch als rechtswidrig, da der Standort durch Landesgesetze geschützt ist. Das Gesetz nennt Höxter ausdrücklich als Hochschulstandort, was eine vollständige Aufgabe unmöglich macht.
Zudem bestätigte das Gericht den staatlichen Eingriff vom vergangenen Jahr, der die Entscheidungsbefugnis der Hochschule für eine derart weitreichende Veränderung infrage stellte. Die Richter urteilten, dass eine Verlegung von Studiengängen ohne ein klares Zukunftskonzept für Höxter gegen rechtliche Vorgaben verstoße. Jegliche Verlagerung nach Detmold oder Lemgo kann nun erst nach einem vollständigen Gerichtsverfahren erfolgen, was sofortige Maßnahmen verzögert.
Bisher gibt es keine Angaben dazu, wie viele der 5.700 bis 6.200 Studierenden der Hochschule betroffen wären. Das Urteil verhindert, dass die Hochschule bis zum Abschluss weiterer rechtlicher Schritte kurzfristig Änderungen vornimmt.
Die Entscheidung bedeutet, dass die TH OWL den Betrieb in Höxter vorerst aufrechterhalten muss. Künftige Verlegungen von Studiengängen bedürfen einer Genehmigung über die regulären Rechtswege. Das Urteil unterstreicht den geschützten Status des Standorts nach Landesrecht.






