Gericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Fluggäste bedeutet
Lara LangeGericht kippt Vuelings Handgepäckregeln – was das für Fluggäste bedeutet
Ein deutsches Gericht hat die strenge Handgepäckregelung von Vueling für unzulässig erklärt. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass die Fluggesellschaft kostenloses Handgepäck nicht länger auf eine kleine Tasche beschränken darf. Das Urteil folgt auf eine Klage des Verbandes der Verbraucherzentralen (vzbv).
Das Gericht gab dem vzbv recht und begründete dies damit, dass Handgepäck ein grundlegender Bestandteil des Flugreises sei. Es urteilte, dass Vueling für größere Handgepäckstücke keine zusätzlichen Gebühren erheben dürfe – vorausgesetzt, diese halten sich an angemessene Größen- und Gewichtsgrenzen.
Ramona Popp, die Vorstandsvorsitzende des vzbv, kritisierte Fluggesellschaften dafür, kostenloses Gepäck auf winzige Taschen zu beschränken. Sie forderte klarere gesetzliche Regelungen und argumentierte, dass die Ticketpreise ein kleines persönliches Gepäckstück sowie einen Standard-Koffer mit mindestens 115 Zentimetern Gesamtmaß und bis zu zehn Kilogramm Gewicht umfassen sollten.
Das Urteil steht im Einklang mit früheren Entscheidungen der EU, darunter Fällen gegen Ryanair und Wizz Air, die die Passagierrechte gemäß der EU-Verordnung 261/2004 bestätigten. Unterdessen sind ähnliche Klagen gegen EasyJet, Eurowings und Wizz Air noch nicht entschieden.
Heute beginnen die EU-Institutionen in Brüssel mit Verhandlungen über eine Reform der Fluggastrechte. Bisher haben weder die Europäische Kommission noch das Parlament vorgeschlagen, diese Schutzbestimmungen abzuschwächen.
Das Urteil zwingt Vueling, seine Handgepäckrichtlinien umgehend zu ändern. Passagiere dürfen nun größere Handgepäckstücke ohne Zusatzkosten mitnehmen. Weitere rechtliche Auseinandersetzungen mit anderen Airlines könnten folgen, abhängig von den Ergebnissen der noch laufenden Verfahren.






