30 May 2026, 18:04

Geheimbrief zu gescheiterten Abschiebungen löst politische Empörung aus

Internationale Agenturbriefe missverstanden: Betroffene werden ausgewiesen

Geheimbrief zu gescheiterten Abschiebungen löst politische Empörung aus

Ein geleakter Brief der Niedersächsischen Aufnahmebehörde hat für Aufsehen gesorgt, nachdem darin Verfahren bei gescheiterten Abschiebungen beschrieben wurden. Das Dokument, das in sozialen Medien weit verbreitet wurde, stieß bei Politikern und Kommentatoren auf Kritik – insbesondere wegen seiner Formulierungen. Die Behörden wiesen später darauf hin, dass der Brief missverstanden worden sei und keine generelle Änderung der Richtlinien darstelle.

Die Debatte begann, als der an die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf gerichtete Brief erläuterte, unter welchen Bedingungen abgelehnte Asylbewerber, die sich gegen ihre Abschiebung wehren, freigelassen werden könnten. Kritiker warfen der Behörde vor, damit eine Lockerung der Abschiebepraxis zu signalisieren – ein Vorwurf, den die Verantwortlichen zurückwiesen.

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In dem Schreiben hieß es, dass Personen, die sich weigern, ein Flugzeug zu besteigen, oder sich gegen die Abschiebung sträuben, unter bestimmten Auflagen freigelassen werden könnten, um eigenständig zu ihrer zugewiesenen Unterkunft zu reisen. Gleichzeitig bleibe ihre Abschiebbarkeit bestehen, und die Behörden seien verpflichtet, einen erneuten Versuch zu unternehmen – unter Berücksichtigung der Gründe für das ursprüngliche Scheitern. Bei Nichteinhaltung der Auflagen nach der Freilassung drohten ihnen Haft oder die Meldepflicht bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Laut Daten der Niedersächsischen Landesaufnahmebehörde wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 668 Abschiebungen durchgeführt. Davon scheiterten 24 aufgrund von Widerstand, während 33 weitere Fälle aus medizinischen Gründen nicht vollzogen werden konnten. Die Formulierungen im Brief führten zu Vorwürfen, die Durchsetzungskraft der Behörden werde geschwächt. Die Verantwortlichen betonten jedoch, es handele sich um eine interne Verwaltungsanweisung, die falsch interpretiert worden sei.

Der Brief verbreitete sich rasant, nachdem ihn prominente Persönlichkeiten geteilt hatten. Rainer Wendt, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), veröffentlichte ihn für seine über 11.500 Follower, während Manuel Ostermann, innenpolitischer Sprecher der Jungen Union NRW, ihn mit mehr als 3.000 Abonnenten teilte. Auch der Blogger Tim Kellner, der für die Verbreitung von Falschinformationen bekannt ist, kommentierte das Schreiben in einem Telegram-Post. Der AfD-Abgeordnete Martin Sichert bezeichnete den Brief auf X als „deutsche Lachnummer“.

Die Bild-Zeitung berichtete zunächst über den Brief, ohne den Kontext bis zum 30. Oktober zu aktualisieren. Die spätere Ergänzung klärte nicht auf, dass eine gescheiterte Abschiebung kein Bleiberecht gewährt – sondern lediglich, dass weitere Versuche unternommen werden. Die Behörden stellten später klar, dass es sich nicht um eine Anweisung handele, alle unwilligen Abzuschiebenden freizulassen, sondern um eine internen Leitlinie, die unglücklich formuliert worden sei.

Die Kontroverse spiegelte die Spannungen um die deutsche Abschiebepraxis wider. Kritiker sahen in dem Brief ein Zeichen für Nachsicht, während die Behörden betonten, es handele sich um eine interne Notiz ohne politische Tragweite und dass alle gescheiterten Abschiebungen erneut geprüft würden. Die Diskussion lenkte zudem den Blick auf die Herausforderungen, mit denen die Vollzugsbehörden konfrontiert sind – etwa wenn Betroffene Widerstand leisten oder medizinische Hürden bestehen.

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