Frau auf A40 festgenommen: 90-Euro-Strafe führt zu Haftbefehl und Polizeikontrolle
Lea WagnerFrau auf A40 festgenommen: 90-Euro-Strafe führt zu Haftbefehl und Polizeikontrolle
Eine 48-jährige Deutsche ist am 22. Dezember 2024 auf der Autobahn A40 bei Straelen von Bundespolizisten angehalten und festgenommen worden. Bei einer routinemäßigen Kontrolle ihres Fahrzeugs, das wegen fehlender Pflichtversicherung auffällig war, stellten die Beamten einen bestehenden Haftbefehl gegen sie fest.
Die Frau fuhr einen in Hannover zugelassenen Pkw, als sie aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Eine Abfrage in der polizeilichen Datenbank ergab, dass die Staatsanwaltschaft Göttingen einen Haftbefehl gegen sie erlassen hatte. Grund war eine unbezahlte Geldstrafe in Höhe von 90 Euro, für die alternativ eine zweitägige Ersatzfreiheitsstrafe vorgesehen war.
Zudem hatte die Stadt Hannover das Fahrzeug zur zwingenden Abmeldung vorgemerkt, da die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung fehlte. Um den Haftbefehl zu bereinigen, beglich die Frau die Strafe noch vor Ort bei der Bundespolizei.
Die Festnahme erfolgte, nachdem die Routinekontrolle sowohl den offenen Haftbefehl als auch den Versicherungsverstoß aufgedeckt hatte. Die Frau zahlte die Strafe sofort, um weitere rechtliche Konsequenzen abzuwenden. Ihr Fahrzeug bleibt jedoch aufgrund des weiterhin bestehenden Versicherungsmangels von der Abmeldung bedroht.






