EU führt neue Betrugsschutz-Regel für Überweisungen ein – was sich ab Oktober ändert
Lara LangeEU führt neue Betrugsschutz-Regel für Überweisungen ein – was sich ab Oktober ändert
Neue EU-Regel gegen Zahlungsbetrug tritt am 9. Oktober in Kraft
Ab dem 9. Oktober gilt in der gesamten Europäischen Union eine neue Vorschrift zur Bekämpfung von Zahlungsbetrug. Banken und Sparkassen müssen künftig vor der Ausführung von Überweisungen prüfen, ob der Name des Empfängers mit der IBAN übereinstimmt. Die als Empfängerprüfung (engl. Verification of Payee, VoP) bekannte Maßnahme soll verhindern, dass Kriminelle Gelder auf falsche Konten umleiten.
Die Änderung betrifft alle grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der EU, einschließlich Sofortüberweisungen. Eine verpflichtende Abgleichung von Namen und Kontodetails gibt es zwar nicht – die Prüfung dient jedoch als empfohlener Schutzmechanismus gegen Betrug.
Kreditinstitute werden künftig vor der Freigabe von Zahlungen den Kontonamen mit der IBAN abgleichen. Stimmen die Angaben nicht überein, sollte die Überweisung blockiert werden – es sei denn, die Abweichung lässt sich plausibel erklären. Kunden, die Warnhinweise ignorieren und trotzdem eine nicht übereinstimmende Zahlung tätigen, haften für etwaige Verluste – sofern die Bank nicht selbst eine Übereinstimmung bestätigt.
Betrüger locken Opfer häufig mit gefälschten E-Mails, fingierten Jobangeboten oder Identitätsdiebstahl dazu, Geld auf falsche Konten zu überweisen. Die VoP-Regelung soll diese Sicherheitslücke schließen, indem sie sicherstellt, dass Zahlungen tatsächlich beim beabsichtigten Empfänger ankommen. Selbst Echtzeit-Überweisungen, die normale Bearbeitungszeiten umgehen, unterliegen ab Oktober denselben Prüfungen.
Banken erstatten Betrugsopfern nur dann den Schaden, wenn Kunden alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen haben und keine Schuld trifft. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bietet zudem ein Online-Tool an, mit dem Verbraucher Kontogebühren und Leistungen vergleichen können, um sichere Bankoptionen zu wählen.
Zwar ist der Name-IBAN-Abgleich bei EU-weit grenzüberschreitenden Zahlungen nicht gesetzlich vorgeschrieben, die Regelung fördert jedoch strengere Prüfverfahren. Gibt eine Bank trotz erkannten Widerspruchs eine Überweisung frei, könnte sie im Schadensfall mithaften.
Mehr Sicherheit für EU-Zahlungen ab Oktober Die VoP-Regelung führt eine zusätzliche Schutzebene für Zahlungen in der EU ein. Banken müssen vor der Ausführung von Transfers die Empfängerdaten prüfen, um das Risiko von Fehlleitungen zu verringern. Kunden tragen jedoch weiterhin die Verantwortung, Warnungen zu beachten – andernfalls drohen ihnen finanzielle Verluste ohne Anspruch auf Erstattung.






