Düsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen unberechtigten Gehaltszuschlägen
Lara LangeDüsseldorfer Lehrerin muss 31.300 Euro zurückzahlen – nach jahrelangen unberechtigten Gehaltszuschlägen
Eine Lehrerin in Düsseldorf wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie jahrelang unberechtigt Zuschläge für Schulleitungen erhalten hatte. Die Zahlungen setzten sich fort, lange nachdem sie ihre kommissarische Funktion als Schulleiterin aufgegeben hatte. Die Behörden entdeckten den Fehler erst nach längerer Zeit.
Die Beamtin hatte auf diese Weise fälschlicherweise etwa 31.300 Euro an zusätzlichen Bezügen kassiert. Später behauptete sie, sie habe geglaubt, es handele sich um Nachzahlungen, und habe ihre Gehaltsabrechnungen nicht regelmäßig überprüft. Als öffentliche Angestellte war sie jedoch gesetzlich verpflichtet, den Fehler zu melden.
Der Sachverhalt blieb jahrelang unentdeckt – möglicherweise, weil ihre Unterlagen in einen anderen Verwaltungsbezirk überführt worden waren. Nach der Aufdeckung wurde sie wegen Unterlassens der Aufklärung über eine Straftat (Betrug durch Unterlassen) verurteilt. Ein Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 11.200 Euro.
Mittlerweile begleichen sie die zu Unrecht erhaltenen Beträge in monatlichen Raten von 500 Euro.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Kontrolle von Gehaltszahlungen im öffentlichen Dienst. Die Rückzahlungen der Lehrerin werden so lange fortgesetzt, bis die gesamte Summe beglichen ist. Wie lange die Überzahlungen unbemerkt blieben, bevor sie gemeldet wurden, haben die Behörden nicht mitgeteilt.






