17 June 2026, 19:26

Bundeswehr-Unteroffizier wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt

38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Bundeswehr-Unteroffizier wegen antisemitischer Äußerung in Litauen verurteilt

Ein 38-jähriger Unteroffizier der Bundeswehr ist wegen Volksverhetzung verurteilt worden, nachdem er eine antisemitische Äußerung getätigt hatte. Bei dem Vorfall hatte er während eines NATO-Einsatzes in Litauen Soldaten und Juden in abwertender Weise miteinander verglichen. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro und verpflichtete den Angeklagten, die Prozesskosten zu tragen.

Der Fall geht auf Vorwürfe aus dem Juni 2021 zurück, die sich gegen Soldaten des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 in Munster richteten. Damals waren Berichte über rechtsextreme Äußerungen, Antisemitismus und Diskriminierung während ihres Einsatzes bekannt geworden. Die Einheit des Angeklagten wurde aufgrund der Schwere der Vorwürfe später nach Deutschland zurückbeordert.

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Der Zugführer gab zu, die beleidigende Aussage gemacht zu haben, behauptete jedoch, sich umgehend korrigiert zu haben. Zeugen bestätigten diese Darstellung jedoch nicht. Richter Tore Larsen urteilte, die Äußerung stelle eine klare Volksverhetzung dar, und wies die Einwände der Meinungsfreiheit oder eines angeblichen Humors zurück.

Die Bundeswehr hatte zunächst gegen zwei Zugführer und vier weitere Soldaten ermittelt. Weitere Untersuchungen wurden separat eingeleitet, doch die Streitkräfte äußerten sich nicht zu deren Stand. Die Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg bestätigte, dass derzeit keine weiteren zivilrechtlichen Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige in diesem Zusammenhang anhängig seien.

Das Urteil wurde als milde bewertet, angesichts der schweren persönlichen und beruflichen Folgen für den Angeklagten und seine Familie. Die Entscheidung unterstreicht die rechtlichen Grenzen der Meinungsäußerung innerhalb der militärischen Hierarchie. Während dieser konkrete Fall damit abgeschlossen ist, bleiben die weiteren Ermittlungen zu den Vorfällen noch offen.

Quelle