21 April 2026, 18:05

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Grundriss des ehemaligen Bundeskanzleramts mit detaillierten Architekturzeichnungen und Text zur Gebäudeanlage.

Bundeskabinett beschließt Milliardenhilfe für verschuldete Kommunen bis 2029

Der Bundeskabinett hat das Länder- und Kommunen-Entlastungsgesetz (LKEG) verabschiedet, um die finanzielle Belastung notleidender Kommunen zu verringern. Das Gesetz sieht vor, dass ab 2026 bis 2029 jährlich 250 Millionen Euro bereitgestellt werden, um die Altschulden in verschuldeten Regionen abzubauen. Der CDU-Politiker Dietmar Hardt bezeichnete das Paket als ein "starkes Signal" für die Kommunen, die mit finanziellen Schwierigkeiten kämpfen.

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Nach dem neuen Gesetz erhalten finanziell schwache Bundesländer von 2026 bis 2029 jährliche Zahlungen in Höhe von 250 Millionen Euro. Das LKEG zielt speziell darauf ab, die langjährigen Schuldenlasten in den Kommunen zu bewältigen. Hardt betonte, dass dieser Schritt zeige, dass die Bundesregierung Verantwortung übernehme – anders als frühere Regierungen.

Hardt wies zudem Kritik einiger Bürgermeister zurück und bezeichnete deren Äußerungen als unkonstruktiv. Er warnte, dass eine Ablehnung des Entlastungspakets nur jenen nützen würde, die gegen Hilfen für verschuldete Kommunen seien. Stattdessen forderte er die Regierung auf, keine weiteren finanziellen Belastungen auf die lokalen Behörden abzuwälzen.

Mit Blick auf die Zukunft deutete Hardt an, dass bei einer Verbesserung der Haushaltslage zusätzliche Unterstützung möglich sei. Zwar ist die aktuelle Förderung bis 2029 festgelegt, doch erwarte er, dass künftige Parlamente die Hilfen darüber hinaus verlängern würden. Ziel sei es, so Hardt, die langfristige Stabilität bedrängter Städte zu sichern.

Das LKEG wird ab 2026 jährlich 250 Millionen Euro an verschuldete Bundesländer verteilen. Hardt machte deutlich, dass bei günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weitere Entlastungen folgen könnten. Vorerst stellt das Gesetz einen direkten Ansatz dar, um die Kommunalschulden zu verringern, ohne neue finanzielle Belastungen zu schaffen.

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