Betrüger fordern falsche Bußgelder für Balkon-Solaranlagen in Deutschland
Leni HerrmannBetrüger fordern falsche Bußgelder für Balkon-Solaranlagen in Deutschland
Besitzer kleiner „Balkon-Solaranlagen“ in Deutschland erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungen
Inhabern von Mini-Photovoltaikanlagen auf Balkonen werden derzeit gefälschte Briefe zugeschickt, in denen angebliche Bußgelder verlangt werden. Die betrügerischen Schreiben geben vor, von der Bundesnetzagentur zu stammen, und behaupten, die Empfänger hätten ihre Solaranlagen nicht ordnungsgemäß registriert. Die Behörden warnen nun vor der Masche, um weitere Opfer zu verhindern.
In den gefälschten Schreiben wird den Betroffenen vorgeworfen, ihre Balkon-Solaranlagen nicht im Marktstammdatenregister angemeldet zu haben. Sie fordern eine sofortige Zahlung von 41,60 Euro und drohen mit einem „vollen Bußgeld“ von 208 Euro, falls die Summe nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werde. Zwar müssen Betreiber solcher Anlagen ihre Installation tatsächlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren und jährlich Zählerstände melden, um die Einspeisevergütung zu erhalten – doch die Schreiben stammen nicht von der Behörde.
Die Bundesnetzagentur weist auf mehrere Ungereimtheiten in den gefälschten Briefen hin, darunter falsche Absenderadressen, Telefonnummern und E-Mail-Angaben. Die Behörde betont, dass sie auf diesem Weg keine Zahlungsaufforderungen verschickt. Stattdessen rät sie allen Empfängern solcher Schreiben, die Forderung zu ignorieren und den Vorfall bei der Polizei anzuzeigen.
Offensichtlich nutzen die Betrüger die Unsicherheit vieler Verbraucher im Umgang mit tatsächlichen gesetzlichen Pflichten aus. Zwar können bei unterlassener Registrierung einer Balkon-Solaranlage tatsächlich Bußgelder drohen – die gefälschten Schreiben zielen jedoch darauf ab, Empfänger zur Zahlung unberechtigter Gebühren zu verleiten.
Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass es sich bei den Briefen nicht um offizielle Mitteilungen handelt. Betroffene sollten verdächtige Forderungen direkt bei der Behörde oder den örtlichen Stellen überprüfen. Wer ein solches Schreiben erhalten hat, wird aufgefordert, Anzeige bei der Polizei zu erstatten, um die Täter zu ermitteln.






