Beratungshilfe für Asylsuchende droht das Aus – trotz Erfolgsbilanz
Beratungshilfe für Asylverfahren droht die Finanzierung zu verlieren – trotz breiter Anerkennung
Trotz der weitverbreiteten Anerkennung ihrer Vorteile steht die Finanzierung der Beratung für Asylverfahren auf der Kippe. Der 2023 eingeführte Service bietet Asylsuchenden vor ihren Anhörungen kostenlose und vertrauliche Unterstützung. Doch aktuelle Haushaltsentwürfe sehen vor, die Mittel dafür komplett zu streichen.
Das Beratungsprogramm wurde auf Basis von Paragraf 12a des Asylgesetzes von der früheren Ampelkoalition ins Leben gerufen. Es bietet unabhängige, neutrale und individuell zugeschnittene Hilfe, um Antragstellenden ihre Verfahren verständlich zu machen. Behörden verweisen darauf, dass besser informierte Asylsuchende die Belastung der Gerichte verringern und die Verfahren beschleunigen.
Während der Integrationsministerkonferenz in Essen äußerten mehrere Landesvertreterinnen und -vertreter Bedenken. Verena Schäffer, Integrations- und Flüchtlingsministerin von Nordrhein-Westfalen, bezeichnete den Service als unverzichtbar für reibungslose Asylabläufe. Unterstützung erhielt sie von Kolleginnen und Kollegen aus Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, die warnten, dass ein Wegfall der Finanzierung zu Verzögerungen und Rückstaus führen könnte.
Im Koalitionsvertrag zwischen der unionsgeführten Mitte-rechts-Parteien und der SPD war ursprünglich vereinbart worden, das Programm ohne festes Enddatum zu evaluieren. Die aktuellen Haushaltspläne sehen jedoch vor, die Förderung vollständig zu streichen.
Der mögliche Verlust der Mittel kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Beratung als praktisches Instrument für Asylsuchende und Behörden gleichermaßen gilt. Ohne sie könnten sich Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen häufen – mit Auswirkungen auf tausende Fälle. Die endgültige Entscheidung wird zeigen, ob das Programm fortgeführt oder endgültig abgeschafft wird.






