24 April 2026, 08:07

Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest

Apotheke mit Glaswänden und -türen, Plakate an den Innenwänden, befindet sich an einer Straßenkreuzung mit einer Straße unten.

Apotheker kämpft gegen 87.000-Euro-Rückforderung der AOK Nordwest

Dr. Christian Fehske, Inhaber der Rathaus-Apotheke in Hagen, muss sich gegen eine Rückforderung von 87.000 Euro durch die Krankenkasse AOK Nordwest wehren. Im Mittelpunkt des Streits stehen zwei hochpreisige Rezepte für dasselbe Medikament, die an einen einzigen Patienten ausgegeben wurden. Fehske hat inzwischen Klage eingereicht, doch mit einer Verhandlung vor Gericht ist frühestens 2028 zu rechnen.

Der Fall nahm seinen Lauf, als die Apotheke zwei separate Rezepte für Idhifa, ein teures Krebsmedikament, an denselben Patienten ausgab. Die AOK Nordwest argumentiert, dies habe zu einer "unwirtschaftlichen Überversorgung" mit dem Arzneimittel geführt. Der Krankenkasse zufolge hätte die Apotheke den Fehler vorher erkennen müssen – etwa durch Zählen der Tabletten oder die Prüfung offensichtlicher Rezeptmängel.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Die AOK Nordwest forderte die vollständige Rückerstattung der Erstattungssumme zurück und berief sich dabei auf die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Diese schreibt vor, dass Apotheken Rezepte vor der Abgabe auf mögliche Fehler oder Auffälligkeiten überprüfen müssen. Trotz Fehskes Widerspruchs bestätigten sowohl die Krankenkasse als auch die Aufsichtsbehörde die Rückforderungsentscheidung.

Der Fall wurde sogar in einer Anhörung des Landtages von Nordrhein-Westfalen erörtert, doch ohne ein für den Apotheker günstiges Ergebnis. Fehske hat inzwischen Klage eingereicht, doch aufgrund von Verzögerungen beim Verwaltungsgericht könnten die mündlichen Verhandlungen erst 2028 beginnen. Der langwierige Prozess hat ihn entmutigt und wirkt sich auf seine Leidenschaft für den Beruf aus.

Fehske bleibt damit in einem zermürbenden Rechtsstreit um die 87.000 Euro gefangen. Die Entscheidung wird davon abhängen, ob das Gericht der Apotheke eine Mitschuld daran gibt, den Rezeptfehler nicht erkannt zu haben. Bis dahin lastet die finanzielle und berufliche Belastung weiter auf dem Apotheker.

Quelle