AfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
Leni HerrmannAfD-Funktionär Schramm: Befangenheitsantrag erschüttert Parteiausschlussverfahren
In den laufenden Parteiausschlussverfahren gegen den AfD-Funktionär Tim Schramm ist ein Befangenheitsantrag eingereicht worden. Den Antrag stellte der Landesvorstand Nordrhein-Westfalen am 26. September beim Landesparteigericht. Trotz des Rechtsstreits zog Schramm kürzlich als Stadtrat in Wuppertal ein.
Das Ausschlussverfahren gegen Schramm begann im Juli, doch seine politische Karriere geht weiter. Kritiker werfen ihm vor, durch seinen Dienst in der ukrainischen Armee gegen Russland parteiisches Verhalten an den Tag zu legen – ein Vorwurf, den Schramm zurückweist. Innerhalb seines örtlichen AfD-Verbands genießt er weiterhin breite Unterstützung.
Die Bedenken hinsichtlich Neutralität beschränken sich nicht auf Schramm. Richter Hartmut Beucker, der Schramm damals das Aufnahmegespräch führte, gehört demselben Wuppertaler Verband an. Als Mitglied der AfD-Fraktion wirft auch Beuckers Rolle im Verfahren Fragen nach möglicher Voreingenommenheit auf. Schramm pflegt zudem enge Kontakte zum Landtagsabgeordneten Sven Tritschler, was die Zweifel an der Unparteilichkeit weiter verstärkt.
Verfasst wurde der Befangenheitsantrag vom Europaabgeordneten Hans Neuhoff. Dieser steht selbst in der Kritik, da ihm Verbindungen zu prorussischen Akteuren vorgeworfen werden – was den Fall zusätzlich verkompliziert.
Nun muss das Parteigericht entscheiden, ob sich Beucker aus dem Verfahren zurückziehen soll. Schramm bleibt unterdessen politisch aktiv und hat trotz des laufenden Verfahrens ein Mandat im Stadtrat gesichert. Das Ergebnis könnte sowohl seinen Parteistatus als auch die Glaubwürdigkeit des internen AfD-Justizverfahrens beeinflussen.






